Schulzahnpflege
Mund- und Zahnhygieneunterricht
Fluoridhaltige Zahnpasta schützt Kinderzähne vor Karies. Fluorid stärkt den Zahnschmelz, macht ihn widerstandsfähiger gegen Säuren und hilft, kleine Schäden zu reparieren. Es hemmt zudem Kariesbakterien. Besonders Kinder-zähne brauchen diesen Schutz, da sie noch weicher und anfälliger für Zahnerkrankungen sind.
Gestützt auf neue Forschungsergebnisse empfiehlt die kantonal-bernische Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, dass für das geführ-te Zähneputzen im Kindergarten eine Kinderzahnpasta mit 500 ppm Fluorid und ab der ersten Klasse eine Juniorzahnpasta mit 1500 ppm Fluorid verwen-det werden soll.
lm Rahmen der Gesundheitserziehung und Kariesprofilaxe wird in der Schule Regio Koppigen Mund- und Zahnhygieneunterricht erteilt. Dabei werden sechs Mal pro Jahr die Zähne geführt mit spezieller Fluoridzahnpasta geputzt. Einmal davon unter Beizug von Fachpersonal.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten, die nicht wollen, dass ihre Kinder in der Schule mit speziell fluoridhaltiger Kinder- und Jugendzahnpasta die Zähne putzen, dies der Klassenlehrperson mitzuteilen. Weitere Informationen erhal-ten Sie an den Elternabenden.
Die Schüler und Schülerinnen bringen für das Zähneputzen ihre Zahnbürste in die Schule mit. Wenn Sie für Ihr Kind auf die Anwendung einer fluoridhaltigen Zahnpasta verzichten, nimmt es am Zähneputzen, gleichwohl teil, jedoch mit der eigenen Zahnpasta, die es selber mitbringt.
Jährliche zahnärztliche Untersuchung und Ausrichtung des Untersuchungsbeitrages
- Im Kanton Bern ist eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für alle schulpflichtigen Kinder sowie der Kinder im Kindergarten obligatorisch. Grundlage ist das Volkschulgesetz des Kantons Bern (VSG Art. 60).
Auszug aus Art. 60 VSG
Schulzahnärztlicher Dienst
1 Der schulzahnärztliche Dienst bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.
2 Die Gemeinden führen für die öffentlichen und privaten Volksschulen den schulzahnärztlichen Dienst durch.
3 Die Aufgaben des schulzahnärztlichen Dienstes umfassen
a die erforderliche Prophylaxe:
1. jährliche Kontrolluntersuchung,
2. regelmässige vorbeugende Massnahmen in der Volksschule unter Beizug von Fachpersonal, - Als Abrechnungsperiode für die Untersuchungen gilt das Kalenderjahr.
- Im Januar werden den Schülerinnen und Schülern Formulare abgegeben, auf welchen die Zahnärzte die erfolgte Zahnuntersuchung bestätigen.
- Die Wahl des Zahnarztes ist den Eltern freigestellt.
- Die Eltern müssen die Untersuchungsbestätigung vom Zahnarzt unterzeichnen lassen und an den Schulzahnpflegeleiter weiterleiten. Die Verrechnung der Untersuchung erfolgt vom Zahnarzt direkt an die Eltern.
- Den Eltern wird der Untersuchungsbeitrag in der Höhe von pauschal CHF 33.1 0 zurückerstattet, sofern
- das Schulsekretariat vor dem 15. Dezember im Besitz der ausgefüllten Untersuchungsbestätigung ist und
- von den Eltern eine Bank- oder Postverbindung angegeben wurde. - Das Schulsekretariat leitet die Unterlagen laufend an die Kassierin des Gemeindeverbandes Koppigen, Frau Ursula Bieri, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, weiter.
- Gesuche um finanzielle Unterstützung für Behandlungskosten müssen von den Eltern bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Abrechnungsstelle
Schule Regio Koppigen
Sekretariat
Juraweg 2
3425 Koppigen
Tel. 034 413 05 31
Allgemeiner Kontakt
Juraweg 2
3425 Koppigen
Sekretariat
Christine Lüthi
034 413 05 31
c.luethi@srkoppigen.ch
Öffnungszeiten während den Schulzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag
geschlossen
