Schulzahnpflege

Jährliche zahnärztliche Untersuchung und Ausrichtung des Untersuchungsbeitrages

  • Im Kanton Bern ist eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für alle schulpflich­tigen Kinder sowie der Kinder im Kindergarten obligatorisch. Grundlage ist das Volkschulgesetz des Kantons Bern (VSG Art. 60).

    Auszug aus Art. 60 VSG
    Schulzahnärztlicher Dienst
    1 Der schulzahnärztliche Dienst bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.
    2 Die Gemeinden führen für die öffentlichen und privaten Volksschulen den schulzahnärztlichen Dienst durch.
    3 Die Aufgaben des schulzahnärztlichen Dienstes umfassen
    a die erforderliche Prophylaxe:
       1.    jährliche Kontrolluntersuchung,
       2.    regelmässige vorbeugende Massnahmen in der Volksschule unter Beizug von Fachpersonal,
  • Als Abrechnungsperiode für die Untersuchungen gilt das Kalenderjahr.
  • Im Januar werden den Schülerinnen und Schülern Formulare abgegeben, auf welchen die Zahnärzte die erfolgte Zahnuntersuchung bestätigen.
  • Die Wahl des Zahnarztes ist den Eltern freigestellt.
  • Die Eltern müssen die Untersuchungsbestätigung vom Zahnarzt unterzeichnen las­sen und an den Schulzahnpflegeleiter weiterleiten. Die Verrechnung der Untersu­chung erfolgt vom Zahnarzt direkt an die Eltern.
  • Den Eltern wird der Untersuchungsbeitrag in der Höhe von pauschal CHF 33.1 0 zurückerstattet, sofern
    -    das Schulsekretariat vor dem 15. Dezember im Besitz der ausgefüllten Untersu­chungsbestätigung ist und
    -    von den Eltern eine Bank- oder Postverbindung angegeben wurde.
  • Das Schulsekretariat leitet die Unterlagen laufend an die Kassierin des Gemeinde­verbandes Koppigen, Frau Ursula Bieri, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, weiter.
  • Gesuche um finanzielle Unterstützung für Behandlungskosten müssen von den Eltern bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.

Abrechnungsstelle

Schule Regio Koppigen
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Juraweg 2
3425 Koppigen
Tel. 034 413 05 31

Allgemeiner Kontakt

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  c.luethi@srkoppigen.ch

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