Schulordnung

Pädagogische Grundhaltung

Unsere Schule ist ein lebhafter Lehr- und Lernort. Die Schulordnung ermöglicht es, dass der Schulbetrieb optimal funktionieren kann. Herausfordernde Situationen im Schulalltag sind für uns Anlass zum Lernen und Üben. Unsere Schule gibt Raum dafür und hilft den Kindern und Jugendlichen Wege zu finden, wie sie zu den erwünschten Lernerfolgen und Verhaltensweisen finden können.

Unsere Schule zählt

  • auf die grundlegende, wertvolle Erziehungsarbeit und Mitwirkung der Eltern.
  • auf die Bereitschaft unserer Schüler*innen, sich auf Lerninhalte einzulassen und erwünschte Verhaltensweisen zu erlernen, zu üben und zu pflegen.

Geltungsbereich der Schulordnung

Unsere Schulregeln gelten auf dem Areal der Primar- und der Sekundarstufe 1 an Schultagen von 7 bis 18 Uhr. Die Schulleitung, die Lehrpersonen und die Hauswarte haben gegenüber den Schüler*innen Weisungs- und Sanktionsbefugnis.
Zur Durchsetzung der Schulordnung wird an unserer Schule mit folgenden Instrumenten gearbeitet:

  • Gespräch
  • Wiedergutmachung
  • Wegweisung
  • Arbeitsleistung
  • Vierstufenmodell (1. - 6. Klasse oder Sek 1)

Private elektronische Geräte

Private elektronische Geräte dürfen auf Anordnung der Lehrperson für spezielle schulische Arbeiten eingesetzt werden. Ansonsten sind sie nicht sicht- und hörbar und bleiben während des gesamten Schulbetriebes ausserhalb des Schulzimmers. Die Schule übernimmt bei Diebstählen und Beschädigung von privaten elektronischen Geräten keine Haftung.

Roter Bereich - Da handeln wir schnell und unmissverständlich

Direkte, verhältnismässige Sanktion, z.B. im Vierstufenmodell
Verboten sind auf dem Schulareal, resp. bei Schulanlässen wie Lager, Schulreisen, Exkursionen etc.

  • Waffen
  • Alkoholische Getränke, Tabakprodukte, illegale Drogen
  • Raufereien mit Inkaufnahme von Verletzungen
  • Nachweislich schwere Schädigung der Klassengemeinschaft durch Unaufrichtigkeit, Mobbing, fortwährendes gemeinschaftsschädigendes Verhalten
  • Entwendung oder Zerstörung von fremdem Eigentum
  • Bedrohung, Erpressung
  • Gruppengewalt
  • Rassistische Übergriffe in Wort und Tat

In diesen Fällen ziehen wir Fachstellen resp. Behörden bei

  • begründetem Verdacht auf Cyber-Mobbing (Erniedrigungen und Drohungen im Netz)
  • begründetem Verdacht auf sexuellen Missbrauch
  • weitere Formen von Gewalt

Allgemeiner Kontakt

Schule Regio Koppigen
Juraweg 2
3425 Koppigen

Sekretariat
Christine Lüthi
  034 413 05 31
  c.luethi@srkoppigen.ch

Öffnungszeiten während den Schulzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Dienstag
geschlossen