Für Schüler/innen aus Koppigen, welche an der Haltestelle Elektro Grogg am Donnerstagmorgen sowie am Dienstag- und Donnerstagnachmittag einsteigen.
Für Schüler/innen aus Koppigen, welche an der Haltestelle Elektro Grogg am Donnerstag- und Freitagmorgen sowie am Dienstag- und Donnerstagnachmittag einsteigen.
Organisation Chauffeure
Wälchli Vreni: 079 736 96 79
Schulkommission Ressort Schulweg, Sicherheit, Gesundheit
Debora Haisch – 078 771 10 51
Die Verordnung regelt
Das Tragen der Leuchtwesten in den Wintermonaten (nach den Herbst- bis zu den Frühlingsferien) ist vom 1. KG bis zur 6. Klasse obligatorisch und liegt neu in der Verantwortung der Eltern. Die Kinder erhalten im 1. Jahr des Kindergartens einen Leuchtstreifen und eine Leuchtweste von der Polizei zur Verfügung gestellt. In den Sommermonaten (nach den Frühlings- bis zu den Herbstferien) tragen die Kindergartenkinder obligatorisch den Leuchtstreifen oder die Leuchtweste. Für Ersatz der Leuchtwesten und -streifen sind die Eltern selbst verantwortlich (bei Verlust, Verschleiss, etc… ) Ab der 7. Klasse wird die Verkehrssicherheit mittels eines Leuchtsymbols, das an der Schultasche befestigt wird, gewährleistet.
In Zusammenarbeit mit Schulleitung, Schulkommission, Verkehrsinstruktor und Elternmitwirkung wurde folgende Regelung vereinbart:
Die Tragepflicht der Leuchtwesten gilt auf allen Schulwegen mit Beginn des ersten Schultages nach den Herbstferien bis zum letzten Schultag vor den Frühjahrsferien. Ebenfalls sind die Warnwesten bei sämtlichen Veranstaltungen der Schule zu tragen.
Die Schulleitung und die Schulkommission der Schule Regio Koppigen danken für Ihre Unterstützung, die Sicherheit unserer Kinder auf dem Schulweg zu erhöhen!