Vierstufenmodell Sek 1
Das Vierstufenmodell basiert auf dem Leitbild und der Schulordnung unserer Schule
Zur Durchsetzung der Schulordnung wird an unserer Schule mit folgenden Instrumenten gearbeitet:
- Gespräch
- Vierstufenmodell
- Wegweisung
- Wiedergutmachung
- Arbeitsleistung
Das Vierstufenmodell sanktioniert gravierendes oder latent abweichendes Verhalten im Schulalltag. Die Grundlage dazu liefern das Leitbild und die Schulordnung. Die schriftlichen Vereinbarungen sind für alle Beteiligten verbindlich. Die Qualität und der Umfang der Unterstützung werden schriftlich
festgehalten.
Sanktion und Integration: Die Stufen im Überblick
Stufe 1: Lehrpersonen und Jugendliche/r treffen verbindliche Abmachungen
(Ebene Jugendlicher - Lehrperson/Klassenteam)
Der Jugendliche wird wegen Verstoss gegen die Schulordnung durch eine Lehrperson oder durch das Klassenteam in Stufe 1 versetzt. Die Lehrperson / das Klassenteam und der Jugendliche legen in einem persönlichen Gespräch fest, was es ihm/ihr ermöglicht, binnen Monatsfrist aus dem Stufenmodell
entlassen zu werden.
Die Erziehungsberechtigten sowie die Heilpädagogin unserer Schule erhalten Mitteilung zur Errichtung resp. Aufhebung der Stufe. Es ist noch nicht zwingend ein Elterngespräch nötig. Die Heilpädagogin kann beigezogen werden.
Stufe 2: Die Erziehungsberechtigten werden in verbindliche Abmachungen einbezogen
(Ebene Jugendlicher - Klassenteam - Heilpädagogin - Erziehungsberechtigte)
Der Jugendliche wird wegen Verstosses gegen die Schulordnung oder gegen schriftliche Vereinbarungen durch das Klassenteam in Stufe 2 versetzt. Die Beteiligten legen fest, was es dem Jugendlichen ermöglicht, schrittweise aus dem Stufenmodell entlassen zu werden.
Das Elterngespräch ist zwingend notwendig. Die Heilpädagogin wird beigezogen.
Stufe 3: Letzte Stufe vor dem Antrag auf Timeout an die Schulkommission
(Ebene Jugendlicher - Klassenteam - Heilpädagogin - Erziehungsberechtigte - Schulleitung)
Der Jugendliche wird wegen Verstoss gegen die Schulordnung oder gegen schriftliche Vereinbarungen auf den begründeten Antrag der Klassenteams durch Beschluss der Lehrerkonferenz in Stufe 3 versetzt. Die Beteiligten legen in einem persönlichen Gespräch schriftlich fest, was es dem Jugendlichen ermöglicht, schrittweise aus dem Stufenmodell entlassen zu werden.
Das Elterngespräch ist zwingend notwendig. Die Heilpädagogin wird beigezogen. Die Schulleitung setzt die Schulkommission über die Verfügung von Stufe 3 ins Bild und stellt Antrag um vorsorgliche Prüfung und Gutheissung der Stufe 4 für den Fall, dass die Abmachungen zur Stufe 3 nicht erfüllt werden.
Stufe 4: Timeout
(Ebene Jugendlicher - Klassenteam - Heilpädagogin - Erziehungsberechtigte - Schulleitung - Schulkommission)
Der Jugendliche wird wegen Verstoss gegen die Schulordnung oder gegen schriftliche Vereinbarungen auf Antrag der Schulleitung durch die Schulkommission in Stufe 4 (Timeout) versetzt. Die Schulleitung eröffnet und begründet dem Jugendlichen die Stufe 4 (Timeout) in einem Gespräch, an dem auch die Klassenlehrperson, die Heilpädagogin und die Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Die Schule unterstützt - nötigenfalls unter Miteinbezug von Amtstellen - die Erziehungsberechtigten bei der Suche nach einer sinnvollen Timeout-Platzierung. Die Schule trifft Vorkehrungen für eine gelingende Reintegration des Jugendlichen nach dem Timeout in die Schulgemeinschaft. Das Schulinspektorat ist über die Verfügung eines Timeouts informiert.
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