Das Vierstufenmodell 1. – 6. Klasse

Stufe 1: Mit Schülerinnen und Schülern

Gründe:

  • wiederholter Verstoss gegen die Schulhausregeln
  • verbal abwertende und körperliche Angriffe gegenüber Schülerinnen und Schülern
  • Arbeits- und Aufforderungsverweigerung
  • grobes Stören des Unterrichts
  • Sachbeschädigung / Vandalismus
  • Mobbing und Bedrohung gegenüber Schülerinnen und Schülern

Was?

  • Beobachtungen und Vorfälle schriftlich festhalten
  • Gespräch mit dem/der Schülerinnen und Schüler
  • Abmachungen mit Datum protokollieren
  • nach 4 Wochen erfolgreicher Einhaltung --> Stufe aufheben
  • Nichteinhaltung der Abmachungen --> Stufe 2

Wer?

  • Klassenlehrperson
  • betroffene Lehrpersonen
  • ev. Schulsozialarbeiterin in beratender Funktion
  • Schülerin/Schüler

Ziel

  • Schülerinnen und Schüler unmissverständlich auf Fehlverhalten hinweise
  • Abmachungen treffen und Form der Überprüfung festlegen
  • klarstellen, dass Verhaltensregeln gelten, und zwar bei allen Lehrpersonen dieser Klasse

Wer ist informiert?

  • Schulhausteam
  • Schulsozialarbeiterin
  • Eltern/Erziehungsberechtigte (z.B. mit Brief, Kontaktheft)

Stufe 2: Mit Eltern/ Erziehungsberechtigten

Gründe:

  • Nichteinhaltung der Stufe 1
  • körperliche und grobe verbale Angriffe gegenüber Lehrpersonen
  • grobe körperliche Angriffe auf andere Schülerinnen und Schüler
  • schwerer Diebstahl
  • mehrmaliges Schwänzen und regelmässige Verspätung

Was?

  • Gespräch mit Schülerinnen und Schüler und Eltern/ Erziehungsberechtigten
  • Vereinbarungen und Termine schriftlich festhalten
  • nach 4 Wochen erfolgreicher Einhaltung --> alle Stufen aufheben
  • Nichteinhaltung der Abmachungen --> Stufe 3

Wer?

  • Klassenlehrperson
  • betroffene Lehrpersonen
  • ev. Schulsozialarbeiterin in beratender Funktion
  • Schülerin / Schüler
  • Eltern / Erziehungsberechtigte

Ziel

  • Eltern / Erziehungsberechtigte sind über Situation informiert
  • Mithilfe der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Umsetzung
  • gemeinsame Haltung klären
  • Massnahmen: (Beispiel: Ausschluss Schulanlässe)

Wer ist informiert?

  • Schulhausteam
  • Schulsozialarbeiterin
  • Schulleitung

Stufe 3: Mit Schulleitung und Schulsozialarbeiterin

Gründe:

  • Nichteinhaltung der Stufe 2
  • Waffen

Was?

  • erarbeiten einer gemeinsamen Haltung und Vorbereitung möglicher Massnahmen
  • ev. Kurzintervention durch Sozialarbeiterin
  • gemeinsames Gespräch
  • Diskussion über Antrag an Schulkommission
  • nach 4 Wochen erfolgreicher Einhaltung --> alle Stufen aufheben
  • Nichteinhaltung der Abmachungen --> Stufe 4

Wer?

  • Klassenlehrperson
  • betroffene Lehrpersonen
  • Schulleitung
  • Schulsozialarbeiterin
  • Schülerin / Schüler
  • Eltern / Erziehungsberechtigte

Ziel

  • gemeinsame Haltung zusammen mit Schulleitung finden
  • Aussensicht Schulsozialarbeit

Wer ist informiert?

  • Schulhausteam
  • Schulkommission

Stufe 4: Schulkommission, Erziehungsberatung

Gründe:

  • Nichteinhaltung der Stufe 3

Was?

  • Antrag formulieren an Schulkommission
  • Anhörung der Eltern
  • Entscheid über Time-Out oder andere Möglichkeiten

Wer?

  • Schulkommission
  • Klassenlehrperson
  • betroffene Lehrpersonen
  • Schulsozialarbeiterin
  • Schulleitung
  • Schülerin/Schüler
  • Eltern/Erziehungsberechtigte

Ziel

  • Beurteilung der Situation
  • Massnahmen: Schulausschluss, Zuweisung an Fachinstanz

Wer ist informiert?

  • alle bisher Beteiligten
  • bei Time-Out: Inspektor

Allgemeiner Kontakt

Schule Regio Koppigen
Juraweg 2
3425 Koppigen

Sekretariat
Christine Lüthi
  034 413 05 31
  c.luethi@srkoppigen.ch

Öffnungszeiten während den Schulzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08.00 - 11.30 Uhr

Dienstag
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